Abkommen

ABKOMMEN VOM 19. MAI 1992
(Auszug)

Abkommen vom 19. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Förderung der deutsch-amerikanischen Völkerverständigung im Rundfunkwesen und die Durchführung von Austauschprogrammen für Rundfunkfachleute:

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika

— in Anerkennung der Leistungen von RIAS Berlin in den vergangenen 45 Jahren als eine der Wahrheit und Demokratie verpflichtete transatlantische Brücke und ihres Symbolgehalts als herausragendes Beispiel deutsch-amerikanischer Zusammenarbeit,

— von dem Wunsch geleitet, das journalistische Erbe und die transatlantische Tradition dieser angesehenen und erfolgreichen Institution zu erhalten und an neue Generationen von Journalisten weiterzugeben,

— in der Erwartung, die Völkerverständigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika durch einen erweiterten Austausch von Rundfunkjournalisten und Rundfunkfachleuten sowie durch die Förderung und Auszeichnung von Rundfunkproduktionen und anderen journalistischen Leistungen zu fördern und zu vertiefen

— sind übereingekommen, eine Kommission mit dem Namen RIAS Berlin Kommission zu errichten, die ihren Sitz in Berlin hat. Die Kommission wird von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika als zwischenstaatliche Organisation anerkannt.

Die Kommission nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  1. Die Förderung des Austauschs von Personen und Informationen im Bereich Rundfunkjournalismus zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika;
  2. die Förderung von Hörfunk- und Fernsehproduktionen, die zum gegenseitigen Verständnis zwischen den Völkern der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika beitragen;
  3. die Gewährung von Zuwendungen für die gelegentliche transatlantische Übertragung von Rundfunkproduktionen, die dieses gegenseitige Verständnis in herausragender Weise fördern, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich ist;
  4. die jährliche Vergabe einer Auszeichnung für je eine Hörfunk- und Fernsehproduktion, die in besonderem Maße zur Völkerverständigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika beigetragen haben, und die nicht bereits mit Mitteln der Kommission gefördert worden sind.

Bei der Durchführung dieser Zwecke schenkt die Kommission jenen Produktionen und Maßnahmen besonderes Augenmerk, die in der Tradition des RIAS den besonderen Bedingungen und Erfordernissen der Länder Rechnung tragen, die ehemals die Deutsche Demokratische Republik bildeten.

Die Kommission besteht aus zehn Mitgliedern, von denen fünf Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland und fünf amerikanische Staatsbürger sind. Darüber hinaus sind der Bundesminister des Innern sowie der Leiter der diplomatischen Mission der Vereinigten Staaten von Amerika Ehrenvorsitzende der Kommission.